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Impressum = Vorgeschriebene Anbieterkennzeichnung von Internetseiten...
Zum 1. Januar 2002 und nochmals zum 1. Juli 2002 hat der Gesetzgeber das Teledienstgesetz (TDG) erweitert und damit eine EU-Richtlinie umgesetzt. Paragraph 6 TDG schreibt damit eine “Anbieterkennzeichnung” vor, die je nach Beruf und Gesellschaftsform unterschiedliche Angaben erfordert. Das Impressum sollte u.a. folgende Angaben enthalten: Den Namen und die Anschrift sowie Angaben, um schnell Kontakt aufnehmen zu können, etwa Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Bei juristischen Personen muss das Impressum zusätzlich einen Vertretungsberechtigten nennen. Vereinsseiten benötigen die Registriernummer. Wer im Web Dienste anbietet, die der behördlichen Zulassung bedürfen, muss die Aufsichtsbehörde angeben. Besitzen Sie eine Identifikationsnummer für die Umsatzsteuer, ist diese ebenfalls anzugeben. Daneben gibt es Sonderregelungen etwa für Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte.
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